Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in allen im privaten Baurecht auftretenden Fragen: Gestaltung der Werk- oder Architektenverträge, Gewährleistungsfragen, Haftungsfälle der Architekten, Honorar- und Werklohnklagen der Architekten und Unternehmer
Besondere Bedeutung kommt der Beratung privater Bauherrn beim Bauträgerkauf zu: Hier gilt es im Vorfeld auf die genaue Beschreibung und vertragliche Fixierung der Leistungen zu achten, da sonst regelmäßig hohe Nachtragsforderungen oder Streitigkeiten über den Leistungsumfang entstehen. Die Beratung erstreckt sich auch auf die Rechtsfragen aus der Baufinanzierung.
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